RS UVS Kärnten 1995/12/22 KUVS-1299/3/95

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Veröffentlicht am 22.12.1995
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Rechtssatz

Unterläßt es der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitgeber eines LKW-Lenkers trotz schriftlicher Aufforderung des Arbeitsinspektorates die Schaublätter gemäß Art 14 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 für den Lenker an das Arbeitsinspektorat (AI) vorzulegen, macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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