RS UVS Niederösterreich 1996/01/17 Senat-NK-95-411

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Veröffentlicht am 17.01.1996
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VwGH vom 29. März 1996, Zl. 96/02/0126: Beschwerde als unbegründet abgewiesen Rechtssatz

Ein PKW-Lenker muß bei Aufwendung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt erkennen, daß er durch einen Alkoholkonsum am Vortag nach wie vor durch den Restalkoholgehalt beeinträchtigt ist und damit von dem Lenken des Kraftfahrzeuges Abstand zu nehmen hat.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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