RS UVS Steiermark 1996/01/22 30.15-152/95

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Veröffentlicht am 22.01.1996
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Rechtssatz

Ausreichende Tatbeschreibungen im Sinne des § 44 a Z 1 VStG liegen nicht vor, wenn nur ausgeführt wird, daß - der Raum, in dem sich der Portier aufhält, nicht mit einer wirksamen Lüftung gemäß § 13 Abs 1 und 2 AAV ausgestattet ist, - und - der Raum keine erträglichen raumklimatischen Verhältnisse entsprechend den Bestimmungen des § 12 Abs 1 und 2 AAV besitzt. - Dasselbe gilt für die Ergänzung, daß durch die hohen Temperaturen bzw. Luftfeuchtigkeit in diesem kleinen Raum von ca. 4 m2 Bodenfläche unerträgliche raumklimatische Bedingungen in den letzten Wochen Juli 1993 und Anfang August 1993 vorhanden waren, sowie für die wörtliche Übernahme der (umfangreichen) jeweils zitierten Gesetzestexte im Straferkenntnis. Dies deshalb, da die zitierten Gesetzesbestimmungen, insbesondere jene des § 12 Abs 1 AAV, verschiedene Begehungsmöglichkeiten (Überschreitungen der Raumtemperatur, der Luftgeschwindigkeit sowie der relativen Luftfeuchtigkeit bei Verwendung einer Klimaanlage) mit jeweils unterschiedlichen Grenzwerten, diese wiederum gestaffelt nach der Art der Beschäftigung (normale körperliche Beanspruchung bzw. stark körperliche Beanspruchung) vorsehen. Dem Berufungswerber wurde niemals vorgeworfen, welche konkreten Überschreitungen der Grenzwerte am Tattag gemessen wurden und ergeben sich aus dem gesamten erstinstanzlichen Akt keinerlei Anhaltspunkte dahingehend, daß solche Messungen überhaupt durchgeführt wurden.

Erst mit Schreiben vom 15.1.1996 und sohin weit außerhalb jeglicher Frist für die Verfolgungsverjährung wurde im Berufungsverfahren mitgeteilt, welche Tat dem Berufungswerber konkret zur Last gelegt wird, daß nämlich am 10.8.1993 der für Arbeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung vorgesehene Grenzwert überschritten wurde, da eine Temperatur von 35 Grad C gemessen wurde.

Schlagworte
Arbeitsräume Klima Lüftung Raumtemperatur Arbeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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