RS UVS Kärnten 1996/01/29 KUVS-99/1/96

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Rechtssatz

Die Eingabe des Inhaltes ..."Ich lege mit heutigem Tage gegen den Zahlungsbescheid S-5438/95 Berufung ein. Hochachtungsvoll ..." ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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