RS UVS Kärnten 1996/02/13 KUVS-64/2/96

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Veröffentlicht am 13.02.1996
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Rechtssatz

Eine Lenkerauskunft des Inhaltes "A, B, zirka 40 bis 50 Jahre, verzogen nach Dubrovnik" ist eine unzureichende Lenkerauskunft.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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