RS UVS Niederösterreich 1996/02/26 Senat-B-96-005

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Rechtssatz

Der schlichten Aufforderung des Gendarmeriebeamten, einen Brief zu übernehmen und die Übernahme durch Unterschrift zu bestätigen, fehlt das Element des Zwanges.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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