RS UVS Kärnten 1996/02/28 KUVS-646/8/95

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Auch für Probefahrten gelten die gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Fahrtenschreiber und des Wegstreckenmessers (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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