RS UVS Niederösterreich 1996/02/29 Senat-GF-95-607

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Veröffentlicht am 29.02.1996
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Rechtssatz

Der Lenker eines Fahrzeuges kommt seiner Anhaltepflicht an der Unfallstelle nicht schon dadurch nach, daß er sein Fahrzeug an der Unfallstelle kurzfristig zum Stillstand bringt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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