RS UVS Niederösterreich 1996/04/04 Senat-TU-95-025

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Veröffentlicht am 04.04.1996
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Rechtssatz

Das "in Verkehr bringen" umschließt auch den Vorwurf des Feilhaltens bzw zum Verkauf Bereithaltens.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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