RS UVS Niederösterreich 1996/04/10 Senat-ZT-95-028

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Veröffentlicht am 10.04.1996
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Rechtssatz

Für die Frage der Rechtzeitigkeit des Einschaltens des Blinkers ist nicht nur die Entfernung zum Abbiegemanöver, sondern auch die gefahrene Geschwindigkeit maßgeblich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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