RS UVS Kärnten 1996/05/06 KUVS-379-383/3/96

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Rechtssatz

Die Formulierung "in der zweiten Hälfte des X-Tunnels" kann angesichts der Tunnellänge von 4,7 km nicht als ausreichende Tatortkonkretisierung angesehen werden (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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