RS UVS Niederösterreich 1996/05/13 Senat-MD-95-544

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Der gesetzlich normierte Begriff der zeitnahen Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen darf nicht so restriktiv interpretiert werden, daß diese Tatanlastung die Pflicht zur (mit der Erbringung der Arbeitsleistung) gleichzeitigen Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen inkludiert.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten