RS UVS Niederösterreich 1996/05/13 Senat-KO-96-437

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Aufforderung zur  Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ist grundsätzlich an jedem Ort zulässig und der Verdächtige hat dieser Aufforderung Folge zu leisten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten