RS UVS Kärnten 1996/05/14 KUVS-560-569/4/96

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Rechtssatz

Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Beschuldigte auf einer Baustelle seines Grundstückes nicht der Arbeitgeber war, weil alle Arbeiten auf der Baustelle an selbständige Unternehmer vergeben wurden, so kann der Beschuldigte auch nicht für die Verpflichtung aus dem Arbeitnehmerschutzbereich verwaltungsstrafrechtlich ins Recht gezogen werden (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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