RS UVS Kärnten 1996/05/21 KUVS-1328-1339/3/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer umfaßt alle Maßnahmen, die der Verhütung von beruflich bedingten Unfällen und Erkrankungen der Arbeitnehmer dienen. Es muß durch die Maßnahmen für eine dem allgemeinen Stand der Technik und der Medizin entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen Sorge getragen werden, um dadurch einen unter Berücksichtigung aller Umstände bei umsichtiger Verrichtung der beruflichen Tätigkeit möglichst wirksamen Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu erreichen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten