RS UVS Niederösterreich 1996/05/21 Senat-PL-95-065

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Rechtssatz

Wurde eine Strafverfügung aufgrund der Anzeige einer Privatperson erlassen, dann bewirkt dies keine Nichtigkeit der Strafverfügung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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