Für die Frage, ob ein bestimmtes Straßenstück im Ortsgebiet liegt, ist nicht auf subjektive Umstände auf Seiten des Straßenbenutzers abzustellen.
Maßgebend ist nicht, ob das Hinweiszeichen "Ortstafel" passiert wurde, sondern ob das Straßenstück - objektiv - zum Straßennetz innerhalb der genannten Hinweiszeichen gehört.