RS UVS Kärnten 1996/06/12 KUVS-812/1/96

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Veröffentlicht am 12.06.1996
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Rechtssatz

Der Hinweis gegen ein Straferkenntnis Berufung zu erheben ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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