RS UVS Niederösterreich 1996/06/14 Senat-KO-95-481

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Veröffentlicht am 14.06.1996
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Der Tatbestand des  §4  Abs1  StVO ist auch dann erfüllt, wenn wegen eines Totalschadens gar keine Weiterfahrt möglich ist, der Lenker aber den Unfallort unmittelbar nach dem Unfall per Autostopp verläßt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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