RS UVS Niederösterreich 1996/06/17 Senat-GD-95-051

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Veröffentlicht am 17.06.1996
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Rechtssatz

Das Anhalten eines PKW ca. 10 m vom Standort des Beamten entfernt ist als hinreichende Befolgung der Aufforderung zum Anhalten zu beurteilen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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