RS UVS Niederösterreich 1996/06/25 Senat-MD-95-523

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Rechtssatz

Der Lenker eines Kraftfahrzeuges ist aufgrund der ihn treffenden Sorgfaltspflicht verpflichtet, den Innengeräuschpegel des von ihm chauffierten Fahrzeuges so zu wählen oder einzurichten, dass er in der Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird und jederzeit in der Lage ist, ein Anstoßgeräusch zu bemerken.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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