Eine regennasse Fahrbahn rechtfertigt nicht eine langsame Fahrweise (hier: 50 km/h bei einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h), durch die ca 15 nachfolgende KFZ behindert und zum Nachfahren gezwungen werden. Bei regennasser Fahrbahn hätte der Lenker die Geschwindigkeit lediglich um 1/3 der höchstzulässigen Geschwindigkeit reduzieren müssen.