RS UVS Kärnten 1996/08/07 KUVS-976-977/1/96

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Veröffentlicht am 07.08.1996
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Rechtssatz

Die Bestimmungen des Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetzes dienen der zweckmäßigen Rationierung der Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, also der besseren Aufteilung des zunehmend knapper werdenden Parkraumes auf eine größere Anzahl von Fahrzeugen während des Verbotszeitraumes. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetzes stellt daher eine nicht unwesentliche Schädigung oder Gefährdung derjenigen Interessen dar, deren Schutz die Strafdrohung dient.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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