RS UVS Kärnten 1996/08/08 KUVS-1273-1274/6/95

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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Rechtssatz

Unter Forststraße ist eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bestimmte, nicht öffentliche Straße samt den in ihrem Zuge befindlichen dazugehörigen Bauwerken, die der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient, zu verstehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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