RS UVS Kärnten 1996/08/22 KUVS-K2-992/1/96

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Veröffentlicht am 22.08.1996
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Eine Berufung des Inhaltes: "Betreff: Berufung: Strafakt: Zahl 35370/95-IX Ich bitte um eine Anhörung bei einem Unabhängigen Verwaltungssenat. Achtungsvoll" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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