RS UVS Kärnten 1996/08/26 KUVS-404/1/96

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Veröffentlicht am 26.08.1996
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Rechtssatz

Wird innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungszeit eine taugliche Verfolgungshandlung - vorliegend ein Rechtshilfersuchen vom 26.7.1995, in dem die angelastete Verwaltungsübertretung vollständig und richtig angelastet wurde - gesetzt, so ist dadurch die Verfolgungsverjährungsfrist unterbrochen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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