Wird innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungszeit eine taugliche Verfolgungshandlung - vorliegend ein Rechtshilfersuchen vom 26.7.1995, in dem die angelastete Verwaltungsübertretung vollständig und richtig angelastet wurde - gesetzt, so ist dadurch die Verfolgungsverjährungsfrist unterbrochen.