RS UVS Wien 1996/09/02 04/G/35/582/95

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Veröffentlicht am 02.09.1996
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Rechtssatz

Einer Auflage, die aufträgt, Gaszähler und Verbindungsleitungen zu diesen vor Beschädigung zu schützen, ohne jedoch vorzuschreiben, durch welche bestimmte geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen der Gaszähler und die Verbindungsleitungen zu diesen vor welcher Art von Beschädigung zu schützen sind, fehlt die für eine Auflage erforderliche Bestimmtheit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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