RS UVS Kärnten 1996/09/19 KUVS-910/4/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1996
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Rechtssatz

Beschimpft der Beschuldigte eine Serviererin in einem Gasthaus mit den Worten "Du Sauwabn, das ist ein Aulokal (richtig wohl: Saulokal), in diese Bumsen kannst nicht hineingehen, Du wirst Dich noch anschauen", so stört er die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt durch ein besonders rücksichtsloses Verhalten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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