RS UVS Steiermark 1996/11/11 303.13-9/96

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Veröffentlicht am 11.11.1996
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Rechtssatz

Schenkungen von Hausgegenständen an Ausländer, die mit dem Abbruch der bestehenden Häuser beschäftigt werden, stehen der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG nicht entgegen, wenn der wahre wirtschaftliche Gehalt dieser Tätigkeit wegen der überwiegenden Unbrauchbarkeit des verschenkten Materials (Abbruchmaterial) die möglichst billige Durchführung von Abbrucharbeiten ist.

Schlagworte
Abbrucharbeiten Schenkung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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