RS UVS Vorarlberg 1996/11/11 1-0547/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Ausnahme von der Sichtfeldregelung gilt nur für jenes Kennzeichnungselement, das dauerhaft auf der zur Wiederverwertung bestimmten Glasflasche angebracht ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten