RS UVS Wien 1996/11/13 07/36/348/95

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Rechtssatz

Es entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß jemand die Betreuung von pflegebedürftigen und alten Menschen (mit denen er weder bekannt noch verwandt ist) übernimmt, ohne daß ihm dafür eine (wenn auch wie im vorliegenden Fall minimale) Bezahlung (hier genannt: "Taschengeld") in Aussicht gestellt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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