RS UVS Kärnten 1996/12/02 KUVS-1368-1369/1/96

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Veröffentlicht am 02.12.1996
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Die Berufung des Inhaltes "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 6.11.1996 gemäß der Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid vom 6.11.1996, DVR 0002411, Zahl: S-5932/95 Berufung ein" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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