Die Berufung des Inhaltes "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 6.11.1996 gemäß der Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid vom 6.11.1996, DVR 0002411, Zahl: S-5932/95 Berufung ein" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.