Die Berufung des Inhaltes "Betrifft: Zahl: 42280/96 - Berufung:
Ich bin bei der Firma A als Kraftfahrer tätig und erhebe Einspruch gegen die Straferkenntnis nach § 23 Abs 1 Z 2 iVm § 6 Abs 1 des Güterbeförderungsgesetzes - GüterbefG BGBl 1995/593 iVm § 1 Abs 1 der LKW-Tafel-Verordnung in der geltenden Fassung" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.