Wird mit Bescheid die Zulassung eines Kraftfahrzeuges aufgehoben und der Zulassungsbesitzerin - vorliegend einer Gesellschaft mbH & Co KG, wobei sich die persönlich haftende GmbH in Liquidation befindet - aufgetragen, die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein unverzüglich der Zulassungsbehörde zurückzustellen, so ist der Liquidator der persönlich haftenden GmbH verpflichtet diesen behördlichen Aufträgen nachzukommen.