Eine Berufung des Inhaltes "Gegen Ihr Straferkenntnis vom 11.12.1996, Zahl: 44211/95 erhebe ich in offener Frist Einspruch. Die Begründung des Einspruches wird Ihnen durch meinen Anwalt innerhalb der nächsten Tage zugestellt" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.