RS UVS Steiermark 1997/02/04 30.4-11/97

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Veröffentlicht am 04.02.1997
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Rechtssatz

Die Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, bei der hauseigenen Musikanlage (Verstärker, Kassettendeck, CD-Player, Frequenzlimiter, drei Dreiweg-Baßlautsprecher) den Limiter zu entfernen, die Verstärkerstufe direkt nach dem lautesten Gerät auf einen fixen Innenraumpegel von 85 db (A) zu regulieren, sowie die Lautsprecher emissionsvermindernd auf bestimmte Weise zu montieren, verbieten nicht das Spielen von Live-Musik durch diese montierte bzw. fix eingebaute Musikanlage.

Schlagworte
Auflage Betriebsanlage Musikanlage Lärm
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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