RS UVS Kärnten 1997/02/27 KUVS-1518/1/96

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Veröffentlicht am 27.02.1997
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Rechtssatz

Wer bei Sonnenschein am Fahrzeug die Nebelscheinwerfer verwendet, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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