RS UVS Kärnten 1997/03/12 KUVS-352-353/1/97

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Veröffentlicht am 12.03.1997
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Eine Berufung des Inhaltes "Ich, Erwin A erhebe Einspruch gegen die Straferkenntnis, Zahl: 44.644/96" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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