RS UVS Wien 1997/03/19 04/G/35/388/96

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Rechtssatz

Der Kleinverkauf periodischer Druckwerke, somit der Ein- und Verkauf solcher Druckwerke gemäß § 2 Abs 1 Z 18 GewO 1994, ist ausdrücklich vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen, sodaß die betreffende Verkaufsstelle (hier: ein Supermarkt) diesbezüglich nicht als gewerbliche Betriebsstätte anzusehen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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