Der Kleinverkauf periodischer Druckwerke, somit der Ein- und Verkauf solcher Druckwerke gemäß § 2 Abs 1 Z 18 GewO 1994, ist ausdrücklich vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen, sodaß die betreffende Verkaufsstelle (hier: ein Supermarkt) diesbezüglich nicht als gewerbliche Betriebsstätte anzusehen ist.