RS UVS Steiermark 1997/04/09 30.1-9/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Wirksamkeit von Wirtschaftsbeschränkungen oder besonderen Anordnungen für eine besondere Bewirtschaftung von Grundstücken, die bei der Festlegung von Schutzgebietszonen für eine Wasserversorgungsanlage verfügt werden, hängt ausschließlich von der Rechtskraft des betreffenden Bescheides ab, nicht jedoch von einem Leisten von Entschädigungsbeiträgen.

Schlagworte
Schutzgebiet Rechtskraft Bescheidauftrag Wirksamkeit Entschädigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten