RS UVS Kärnten 1997/04/11 KUVS-346/2/97

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Veröffentlicht am 11.04.1997
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Rechtssatz

Entspricht der Antragsteller dem Verbesserungsauftrag innerhalb der angegebenen Frist nicht, ist die Eingabe als unzulässig zurückzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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