RS UVS Steiermark 1997/04/14 30.16-96/96

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Veröffentlicht am 14.04.1997
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Rechtssatz

Die Nichtanlegung eines Sicherheitsgurtes ist dann nach Artikel III Abs 1 in Verbindung mit Abs 5 lit. a (b) der 3. KFG-Novelle zu bestrafen, wenn das Fahrzeug (der Sitzplatz) mit entsprechenden Gurten ausgestattet ist. Fehlen solche Gurte, ist ein Verstoß gemäß § 4 Abs 5 KFG anzulasten, da die Verwendungsverpflichtung von der Einrichtungsverpflichtung zu unterscheiden ist (siehe KFG 1967, Grundtner-Stratil, Wien 1992, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung,

4. Auflage, Seite 45).

Schlagworte
Sicherheitsgurte Verwendungsverpflichtung Einrichtungsverpflichtung Verwaltungsvorschrift
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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