Wer Castrol Frostschutzkonzentrat, Dekor Mattbeize, Hanno Fensterschaum, Prisma Color Leuchtspray und Molto Abbeizer entgegen der Verordnung über die Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung, BGBl. Nr. 56/1989 jeweils auf Verkaufsflächen zur Selbstbedienung feilhält, die er nicht mit der gut sicht- und lesbaren und dauerhaft angebrachten Aufschrift "Achtung, mindergiftige Stoffe und mindergiftige Zubereitungen! Gesundheitsschädlich! Die auf der Verpackung angegebenen Hinweise sind zu beachten!" kennzeichnet, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.