RS UVS Kärnten 1997/04/30 KUVS-K2-970/6/96

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Veröffentlicht am 30.04.1997
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Rechtssatz

Bestellt der Beschuldigte für sein Unternehmen einen verantwortlichen Beauftragten und stimmt dieser der Bestellung zu, so ist dieser für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich (vorliegend die dem Beschuldigten zur Last gelegten Anschüttungen im Rahmen seines Holzindustriebetriebes auf einem Auwaldstreifen (Feuchtgebiet)) (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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