RS UVS Niederösterreich 1997/05/06 Senat-GF-97-450

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Veröffentlicht am 06.05.1997
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Rechtssatz

Die Berechnung des Ladungsgewichtes durch Multiplikation des Volumens mit dem Durchschnittsgewicht ist geeignet, die Überladung eines Fahrzeuges festzustellen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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