RS UVS Wien 1997/05/16 07/K/36/143/97

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Veröffentlicht am 16.05.1997
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Rechtssatz

Dem Gesetz (§ 64 Abs 3 VStG iVm § 45 Abs 2 LMG 1975) ist eine Bestimmung, wonach der Behörde im Falle von ungünstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschuldigten ein "Mäßigungsrecht" zustünde, nicht zu entnehmen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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