RS UVS Kärnten 1997/05/20 KUVS-294-295/8/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Kommt es zwischen einem PKW und einem städtischen Autobus zu einer Berührung dergestalt, daß am Autobus am Beginn der Berührungsstelle das Blech etwas eingedrückt und sodann ein Streifen von ca 2 m Länge vorhanden war, was Reparaturkosten von S 255,-- verursachte und am PKW kein Schaden entstand, so ist die optische und akkustische Wahrnehmbarkeit durch den PKW-Lenker zweifelhaft (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten