Kommt es zwischen einem PKW und einem städtischen Autobus zu einer Berührung dergestalt, daß am Autobus am Beginn der Berührungsstelle das Blech etwas eingedrückt und sodann ein Streifen von ca 2 m Länge vorhanden war, was Reparaturkosten von S 255,-- verursachte und am PKW kein Schaden entstand, so ist die optische und akkustische Wahrnehmbarkeit durch den PKW-Lenker zweifelhaft (Einstellung des Verfahrens).