RS UVS Kärnten 1997/06/13 KUVS-1300/1/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1997
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Rechtssatz

Wer in einem Gasthof lautstark herumschreit und die anwesenden Gäste durch unqualifizierte Äußerungen belästigt und beschimpft, legt ein besonders rücksichtsloses Verhalten an den Tag und stört ungerechtfertigt die Ordnung an einem öffentlichen Ort.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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