RS UVS Steiermark 1997/06/16 20.3-27/97

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Veröffentlicht am 16.06.1997
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Rechtssatz

Keine zulässige Maßnahmenbeschwerde liegt vor, wenn ein Fremder die Aufhebung des verhängten Einreiseverbotes und die Genehmigung der Einreise in das Bundesgebiet beantragt. So gibt es für die Gestattung einer Wiedereinreise im Fremdengesetz (§ 23 ff FrG) ein eigenes Verfahren.

Schlagworte
Fremder Einreiseverbot Beschwerdevoraussetzungen Zurückweisung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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