RS UVS Kärnten 1997/06/18 KUVS-297/10/97

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Veröffentlicht am 18.06.1997
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Rechtssatz

Wer als Lenker eines Fahrzeuges mehrspurige Kraftfahrzeuge auf Straßenstrecken, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sind, überholt, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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